gestapelte Euro-Paletten - Europalette als Transporthilfe für LKW Transporte mit Contibridge

HOLZVERPACKUNGSMATERIAL IM INTERNATIONALEN HANDEL

Um die weltweite Ausbreitung von Schädlingen/Schadorganismen zu unterbinden wurden Importvorschriften erlassen, die die Holzqualität des Verpackungsmaterial regeln. Im Jahre 2003 wurde im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) der "Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr.15" mit dem Titel "Richtlinien zur Regulierung von Holzverpackungen im Internationalen Handel" veröffentlicht. Der "ISPM 15" wird in vielen Ländern angewendet. In der EU enthält die Richtlinie 2000/29/EG die verbindliche Rechtsgrundlage für Verpackungsholzanforderungen bei Importen.

ISPM 15 - Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial

Sie gelten nur für die Einfuhr aus bzw. die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Union. Beim Handel innerhalb der EU findet diese Verordnung grösstenteils keine Anwendung.

Länderliste

Weitere Informationen siehe:

IPPC - Internationales Pflanzenschutz-Übereinkommen

Seit dem 01.10.2018 gilt der EU-Durchführungsbeschluss 2018/1137/EU zur Überwachung, Kontrollen und Maßnahmen von Verpackungsholz aus China und Belarus (Weißrussland).

In dem Zusammenhang wird der Beschluß 2013/92/EU aufgehoben, der sich nur auf Einfuhren aus China bezog. Die Regelungen des Beschlusses 2018/1137/EU werden seit dem 1.11.2018 umgesetzt.

Info